Varizella Zoster Virus

Windpocken ist eine extrem ansteckende Viren-Infektion, die Varizellen auslöst. Bei Kindern verläuft die Krankheit meist problemlos und ist nach etwa einer Woche ausgeheilt. Das Varizella-Zoster-Virus kann jedoch im Körper bis zu seiner Reaktivierung verbleiben. Diese Aktivierung des Virus kann in jedem Lebensabschnitt erfolgen; die Folge ist eine Erkrankung an Gürtelrose.

MMRV-Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt nicht von ungefähr die Impfung gegen Windpocken oder Varizellen. Die erste Impfung sollte zwischen dem elften und 14. Lebensmonats des Kindes, auch in Verbindung der ersten MMR-Impfung (Masern, Mumps, Röteln) erfolgen. Die zweite Impfung erfolgt in der Regel als MMRV-Impfung, einer Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen. Mit der zweiten Impfung hat das Kind die Grundimmunisierung erhalten. Für gegen die geimpften Krankheiten sind zwei Dosen notwendig, um den optimalen Schutz zu erhalten.

Dauer

In Deutschland erkrankten vor Einführung der Windpocken-Impfung im Jahr 2004 mehr als 750.000 Menschen an Windpocken. Mehr als 95 Prozent der Erwachsenen hatten eine Windpocken-Erkrankung hinter sich. Mit der zweifachen Impfung gehen die Menschen jedem Risiko, welches das Varizella-Zoster-Virus verursachen kann, aus dem Weg. Der Impfschutz dauert lange an und schützt die Menschen zu 97 Prozent vor einem schweren Windpocken-Krankheitsverlauf. Beim einfachen Verlauf der Krankheit ist ein Schutz zwischen 70 und 90 Prozent vorhanden.

Schlafendes Virus

Die Windpocken-Infektion verläuft bei Kindern meist harmlos, bei Erwachsenen stellen sich oft Komplikationen im Krankheitsverlauf ein. Erwachsene Patienten, die nie Windpocken hatten und auch nicht dagegen geimpft sind, müssen mit einem schwereren Krankheitsverlauf rechnen. Das liegt am Immunsystem, das mit dem Menschen altert und sich nicht mehr gegen das Varizella-Zoster-Virus durchsetzen kann. Das ist auch daran ersichtlich, dass sich ein „schlafendes“ Virus bei älteren Menschen wieder aktiviert und Gürtelrose auslösen kann. Diese hochgradig ansteckende Infektionskrankheit gehört seit März 2013 zu den meldepflichtigen Infektionen. Dies bedeutet, der Arzt muss Windpocken-Fälle dem Gesundheitsamt melden.

Hautausschlag

Die Windpocken-Impfung ist in der Regel gut verträglich. Lediglich im Umkreis der Injektionsstelle können Schwellungen und Rötungen auftreten. Diese sind oft schmerzhaft, gehen jedoch schnell vorüber. Bei etwa zehn Prozent der Personen tritt nach der Impfung ein leichtes Fieber auf; auch das Auftreten von Hautausschlag ist möglich. In ganz seltenen Fällen werden allergische Reaktionen auf den Impfstoff beobachtet.

Statistik

Die Impfempfehlung gegen Windpocken führte die STIKO im Jahr 2004 ein; die Meldepflicht besteht seit 2003. Nach der Statistik gingen die Windpocken-Erkrankungen seit 2005 drastisch zurück. Die Zahl der mit Varizella-Zoster-Virus erkrankten Personen stieg allerdings an. Auch stellte sich in den letzten Jahren eine „Impfmüdigkeit“ ein, was auch einen Anstieg der unterlassenen Impfungen bei der zweiten Impfung unter Beweis stellt.

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